Deutsche Expertenunterstützung vor Ort – Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA®.
Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Beratung.
Dr. Günther Grewe, WP RA StB CPA
+49 89 2351 3218 (15 Uhr /9h ET)
+1 914 816 1115
Grewe@WP-RA-usa.com
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18. bis 29. September 2023 auch über Handy:
+49 172 745 3796
Antje Klaunig, WP StB CPA
+49 89 6151 5973 (15 Uhr/9h ET)
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Optimierung und Führung Ihrer US-Tochtergesellschaft: Unser Expertenansatz
Unser Engagement als Experten für US-Steuerangelegenheiten
Als deutsche Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA® liefern wir strategische Lösungen zur Optimierung Ihrer steuerlichen und finanziellen Bereiche auf der Grundlage von datengestützten Echtzeitanalysen und fundierten Entscheidungsprozessen. Unser Fokus liegt darauf, Kostenstellen in wertorientierte Geschäftseinheiten zu transformieren.
Zentralisierte Verwaltung und Buchhaltung für erhöhte Effizienz
In der heutigen Geschäftswelt nutzen viele deutsche Unternehmen Shared Services, um die Buchhaltung ihrer US-Tochtergesellschaften zentral zu verwalten. Bei kleineren Unternehmen ist dies die Buchhaltung im deutschen Mutterhaus. Unsere Expertise in US-Steuerangelegenheiten ermöglicht es uns, Sie bei der Implementierung und Optimierung solcher Systeme zu unterstützen, wodurch Sie signifikante Wettbewerbsvorteile erzielen können.
Fachwissen in US-Prüfungen und Steuerberatung
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Finanzberichten gemäß deutschen und US-amerikanischen Standards und bieten Beratung bei Gesellschafterversammlungen. Bestimmte Buchhaltungsprozesse können durch vereinbarte Verfahren (AUP) abgewickelt werden, üblicherweise in Form von “Reporting Packages”, die Ihr Mutterunternehmen benötigt.
Bewältigung der US-Steuerkomplexität
Das US-Steuerrecht, das aus Bundes- und Landesvorschriften besteht, ist komplex. Als Ihre Experten für US-Steuerangelegenheiten unterstützen wir Sie dabei, diese Herausforderungen zu meistern und Ihre steuerlichen Verpflichtungen auf allen Ebenen zu erfüllen.
Umfassende Unterstützung für Unternehmen in mehreren US-Bundesstaaten
Wir bieten weitreichende Unterstützung für Mandanten, die in mehreren US-Bundesstaaten tätig sind, von der Unternehmensgründung bis zum laufenden Betrieb. Mit unserer Expertise, technischen Ressourcen und CPA-Qualifikationen begleiten wir Mandanten durch Steuerprüfungen und freiwillige Offenlegungen auf Bundes- und Landesebene.
Unternehmens-Nexus und freiwillige Offenlegung
Das Nexus-Konzept in den USA bezieht sich auf die ausreichende physische oder wirtschaftliche Präsenz eines Unternehmens in einem Bundesstaat, die steuerliche Verpflichtungen auslöst. Falls ein Unternehmen einen bisher übersehenen Nexus entdeckt, ermöglicht der Prozess der freiwilligen Offenlegung eine proaktive Klärung dieser steuerlichen Situation und kann mögliche Strafen minimieren.
Wir analysieren als Ihre Experten für US-Steuerangelegenheiten Ihre Nexus-Situation und begleiten Sie durch den Prozess der freiwilligen Offenlegung. Unser spezialisiertes Team unterstützt Sie dabei, allen steuerlichen Vorschriften zu entsprechen und Ihre steuerliche Lage zu optimieren.
Sollten Sie einen Nexus in einem US-Bundesstaat haben oder vermuten oder Fragen zur freiwilligen Offenlegung haben, stehen wir Ihnen als Experten zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können.
Zusammenarbeit mit deutschen Beratern
Wir arbeiten eng mit Ihren deutschen Beratern zusammen, um Sie bei der steuerlichen und rechtlichen Strukturierung von US-amerikanischen Tochtergesellschaften zu unterstützen, einschließlich der Unternehmensgründung. Unsere Expertise in kulturellen Unterschieden hilft Unternehmen dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Gemeinsam mit Ihren deutschen Beratern kümmern wir uns auch um folgende Themen:
- Gestaltung von Arbeitsverhältnissen bei Entsendung
- Einkünftezuordnung von in- oder ausländischen Betriebsstätten (Fremdvergleichsgrundsatz nach § 1 Absatz 5 AStG und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung)
- Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 (auch Verwaltungsgrundsätze zu Funktionsverlagerungen)
- Meldung Ihrer Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 und § 138b Abgabenordnung (AO)
- BMF-Schreiben zu den Grundsätzen zur Anwendung des Außensteuergesetzes – Entwurf vom 20.07.2023
Bei diesen und anderen Themen nutzen wir unser Wissen und unsere Erfahrung als deutsche Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA®, um Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA® beraten wir Sie auch bei betriebswirtschaftlichen Fragen und nutzen dabei unsere langjährige Erfahrung in Bezug auf kulturelle Unterschiede.
Kontaktieren Sie uns für Beratung und Unterstützung
Gerne stehen wir Ihnen für Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch: +49 89 2351 3218 oder +1 914 816 1115. Wir sind ab 15 Uhr am Nachmittag erreichbar.