Deutsche Expertenunterstützung vor Ort – Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA®.
Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Beratung.
Dr. Günther Grewe, WP RA StB CPA
+49 89 2351 3218 (15 Uhr /9h ET)
+1 914 816 1115
Grewe@WP-RA-usa.com
Grewe@WP-RA-usa.com
14. bis 29. Juli 2023 auch über Handy:
+49 172 745 3796
Antje Klaunig, WP StB CPA
+49 89 6151 5973 (15 Uhr/9h ET)
+1 914 205 6002
Klaunig@WP-RA-usa.com
Unsere Funktion als US-amerikanische Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA®
Als Experten mit deutsch-amerikanischem Hintergrund optimieren wir Ihren steuerlichen und finanziellen Bereich mittels datengestützter Echtzeiteinblicke und strategischer Entscheidungsfindung. Wir verwandeln Kostenstellen in wertorientierte Einheiten.
Steigerung der Effizienz durch Shared Service Center: Deutsche Unternehmen gewinnen Wettbewerbsvorteile durch zentrale Buchhaltung ihrer US-Tochtergesellschaften
Im heutigen Geschäftsumfeld setzen zahlreiche deutsche Unternehmen auf Shared Services, um die Buchhaltung ihrer US-Tochtergesellschaften zentral zu verwalten. Durch unsere breite Erfahrung als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA® stehen wir zur Seite, wenn es um die Implementierung und Optimierung von Shared Service Centern geht. Auf diese Weise unterstützen wir Ihr Unternehmen dabei, signifikante Wettbewerbsvorteile zu generieren.
Fachwissen in US-Prüfungen und Steuerberatung
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung deutscher und US-amerikanischer Finanzberichte und beraten bei Gesellschafterversammlungen. Bestimmte Buchhaltungsprozesse können durch vereinbarte Verfahren (AUP) abgewickelt werden, üblicherweise in Form von “Reporting Packages”, welche vom Mutterunternehmen benötigt werden.
Die Komplexität der US-Steuern meistern
Mit 51 Steuerhoheiten, bestehend aus Bundesregierung und Bundesstaaten, ist das US-Steuerrecht kompliziert. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA® unterstützen wir unsere Mandanten dabei, diese Herausforderungen zu meistern und ihren steuerlichen Verpflichtungen auf Bundes- und Landesebene nachzukommen.
Unterstützung für Unternehmen in mehreren US-Bundesstaaten
Wir bieten umfassende Hilfe für Mandanten, die in mehreren US-Bundesstaaten operieren, von der Unternehmensgründung bis zum Alltagsgeschäft. Dank unserer Expertise, technischen Ressourcen und CPA-Qualifikationen begleiten wir Mandanten durch Steuerprüfungen und freiwillige Offenlegungen auf Bundesebene und in den Bundesstaaten.
Unternehmens-Nexus und freiwillige Offenlegung
Das Nexus-Konzept in den USA bezieht sich auf eine ausreichende physische oder ökonomische Präsenz eines Unternehmens in einem Bundesstaat, die steuerliche Verpflichtungen nach sich zieht. Entdeckt ein Unternehmen einen bisher übersehenen Nexus, ermöglicht der freiwillige Offenlegungsprozess eine proaktive Klärung dieser steuerlichen Lage und kann mögliche Strafen minimieren.
Als Ihre deutschen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA® analysieren wir Ihre Nexus-Situation und begleiten Sie durch den Prozess der freiwilligen Offenlegung. Unser spezialisiertes Team unterstützt Sie dabei, allen steuerlichen Vorschriften zu entsprechen und Ihre steuerliche Lage zu optimieren.
Falls Sie einen Nexus in einem US-Bundesstaat haben oder vermuten oder Fragen zur freiwilligen Offenlegung haben, stehen wir Ihnen als Experten zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können.
Zusammenarbeit mit deutschen Beratern
Wir arbeiten eng mit Ihren deutschen Beratern zusammen, um Sie bei der steuerlichen und rechtlichen Strukturierung von US-amerikanischen Tochtergesellschaften zu unterstützen, einschließlich der Unternehmensgründung. Unsere Expertise in kulturellen Unterschieden hilft Unternehmen dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Gemeinsam mit Ihren deutschen Beratern kümmern wir uns auch um folgende Themen:
- Gestaltung von Arbeitsverhältnissen bei Entsendung
- Einkünftezuordnung von in- oder ausländischen Betriebsstätten (Fremdvergleichsgrundsatz nach § 1 Absatz 5 AStG und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung)
- Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 (auch Verwaltungsgrundsätze zu Funktionsverlagerungen)
- Meldung Ihrer Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 und § 138b Abgabenordnung (AO)
Bei diesen und anderen Themen nutzen wir unser Wissen und unsere Erfahrung als deutsche Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA®, um Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA® beraten wir Sie auch bei betriebswirtschaftlichen Fragen und nutzen dabei unsere langjährige Erfahrung in Bezug auf kulturelle Unterschiede.
Kontaktieren Sie uns für Beratung und Unterstützung
Gerne stehen wir Ihnen für Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch: +49 89 2351 3218 oder +1 914 816 1115. Wir sind ab 15 Uhr am Nachmittag erreichbar.