Deutsche Expertenunterstützung vor Ort – Ihre Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA®.
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Dr. Günther Grewe, WP RA StB CPA
+49 89 2351 3218 (15 Uhr /9h ET)
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Grewe@WP-RA-usa.com
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6. bis 19. Januar 2024 auch über Handy:
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Antje Klaunig, WP StB CPA
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Optimierung und Führung Ihrer US-Tochtergesellschaft: Unser Expertenansatz
Unser Engagement als Experten für US-Steuerangelegenheiten
Als deutsche Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA® liefern wir strategische Lösungen zur Optimierung Ihrer steuerlichen und finanziellen Bereiche auf der Grundlage von datengestützten Echtzeitanalysen und fundierten Entscheidungsprozessen. Unser Fokus liegt darauf, Kostenstellen in wertorientierte Geschäftseinheiten zu transformieren.
Zentralisierte Verwaltung und Buchhaltung für erhöhte Effizienz
In der heutigen Geschäftswelt nutzen viele deutsche Unternehmen Shared Services, um die Buchhaltung ihrer US-Tochtergesellschaften zentral zu verwalten. Bei kleineren Unternehmen ist dies die Buchhaltung im deutschen Mutterhaus. Unsere Expertise in US-Steuerangelegenheiten ermöglicht es uns, Sie bei der Implementierung und Optimierung solcher Systeme zu unterstützen, wodurch Sie signifikante Wettbewerbsvorteile erzielen können.
Fachwissen in US-Prüfungen und Steuerberatung
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Finanzberichten gemäß deutschen und US-amerikanischen Standards und bieten Beratung bei Gesellschafterversammlungen. Bestimmte Buchhaltungsprozesse können durch vereinbarte Verfahren (AUP) abgewickelt werden, üblicherweise in Form von “Reporting Packages”, die Ihr Mutterunternehmen benötigt.
Bewältigung der US-Steuerkomplexität
Das US-Steuerrecht, das aus Bundes- und Landesvorschriften besteht, ist komplex. Als Ihre Experten für US-Steuerangelegenheiten unterstützen wir Sie dabei, diese Herausforderungen zu meistern und Ihre steuerlichen Verpflichtungen auf allen Ebenen zu erfüllen.
Umfassende Unterstützung für Unternehmen in mehreren US-Bundesstaaten
Wir bieten weitreichende Unterstützung für Mandanten, die in mehreren US-Bundesstaaten tätig sind, von der Unternehmensgründung bis zum laufenden Betrieb. Mit unserer Expertise, technischen Ressourcen und CPA-Qualifikationen begleiten wir Mandanten durch Steuerprüfungen und freiwillige Offenlegungen auf Bundes- und Landesebene.
Unternehmens-Nexus und freiwillige Offenlegung
Das Nexus-Konzept in den USA bezieht sich auf die ausreichende physische oder wirtschaftliche Präsenz eines Unternehmens in einem Bundesstaat, die steuerliche Verpflichtungen auslöst. Falls ein Unternehmen einen bisher übersehenen Nexus entdeckt, ermöglicht der Prozess der freiwilligen Offenlegung eine proaktive Klärung dieser steuerlichen Situation und kann mögliche Strafen minimieren.
Wir analysieren als Ihre Experten für US-Steuerangelegenheiten Ihre Nexus-Situation und begleiten Sie durch den Prozess der freiwilligen Offenlegung. Unser spezialisiertes Team unterstützt Sie dabei, allen steuerlichen Vorschriften zu entsprechen und Ihre steuerliche Lage zu optimieren.
Sollten Sie einen Nexus in einem US-Bundesstaat haben oder vermuten oder Fragen zur freiwilligen Offenlegung haben, stehen wir Ihnen als Experten zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können.
US-amerikanische Meldepflichten für wirtschaftliches Eigentum (“Beneficial Ownership”) ändern sich 2024
Die Vereinigten Staaten, die traditionell als Steueroase gelten, stehen nun an einem Scheideweg, da sie sich mit Bedenken hinsichtlich der Transparenz des wirtschaftlichen Eigentums auseinandersetzen, insbesondere im Zusammenhang mit anonymen LLCs, die in Staaten wie Delaware, Nevada und Wyoming gegründet wurden. Die Einführung des Corporate Transparency Act (CTA) wird voraussichtlich einen Wendepunkt darstellen, da viele Unternehmen und Einzelpersonen ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet sein werden, dem Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer zu melden.
Was ist wirtschaftliches Eigentum?
Wirtschaftliche Eigentümer sind Personen, die letztendlich ein Unternehmen besitzen oder kontrollieren, sei es direkt oder indirekt. Dies kann Personen umfassen, die eine wesentliche Kontrolle über die Geschäftsführung oder den Betrieb des Unternehmens haben oder die einen erheblichen Anteil an den Eigentumsanteilen des Unternehmens besitzen oder kontrollieren.
Wer muss melden?
Es gibt zwei Hauptkategorien von meldepflichtigen Unternehmen im Rahmen des CTA:
- Inländische meldepflichtige Unternehmen: Dies umfasst Unternehmen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und ähnliche Gesellschaften, die in den Vereinigten Staaten gegründet wurden.
- Ausländische meldepflichtige Unternehmen: Dies umfasst Unternehmen, die nach den Gesetzen eines ausländischen Landes gegründet wurden und in den Vereinigten Staaten zur Geschäftstätigkeit registriert sind.
Wichtige Termine:
- 1. Januar 2024: Beginn der Meldepflicht für wirtschaftliches Eigentum (Beneficial Ownership Information, BOI).
- 1. Januar 2025: Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2024 gegründet oder registriert wurden, haben bis zum 1. Januar 2025 Zeit, ihren ersten BOI-Bericht einzureichen.
- 30 Tage: Unternehmen, die am oder nach dem 1. Januar 2024 gegründet oder registriert werden, haben 30 Tage Zeit, ihren ersten BOI-Bericht einzureichen.
Wie wird gemeldet?
Meldepflichtige Unternehmen werden das sichere Online-Meldesystem von FinCEN verwenden, das voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb sein wird. Alternativ können auch externe Dienstleister bei der Einreichung von BOI-Berichten behilflich sein.
Auswirkungen und Überlegungen:
Während der CTA ein Schritt nach vorn in Richtung Transparenz ist, ist es wichtig zu beachten, dass Informationen nicht automatisch mit anderen Behörden oder Jurisdiktionen geteilt werden, im Gegensatz zu Systemen wie dem Common Reporting Standard (CRS) oder dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA). Die Daten werden in der FinCEN-Datenbank gespeichert, es sei denn, ein autorisierter Beamter fordert sie ausdrücklich an.
Darüber hinaus regelt der CTA die Meldepflicht für Trusts nicht umfassend, was zu einiger Unsicherheit führt. Die Nichteinhaltung des CTA kann zu zivil- oder strafrechtlichen Sanktionen führen.
Zusammenfassung und zukünftige Entwicklungen:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der CTA viele Unternehmen und Einzelpersonen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2024 Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer an FinCEN zu melden. Meldepflichtige Unternehmen werden das sichere Online-Meldesystem von FinCEN verwenden, um ihre BOI-Berichte einzureichen. Während der CTA ein Schritt nach vorn in Bezug auf Transparenz ist, ist es wichtig zu beachten, dass Informationen nicht automatisch mit anderen Behörden oder Jurisdiktionen geteilt werden und der CTA die Meldepflicht für Trusts nicht umfassend regelt.
FinCEN entwickelt derzeit aktiv ein Notice of Proposed Rulemaking (NPRM), das darauf abzielt, die Transparenz auf dem US-Immobilienmarkt zu erhöhen. Die Veröffentlichung dieses NPRM wird für Ende dieses Jahres erwartet.
Zusätzliche Ressourcen:
- FinCEN’s Small Entity Compliance Guide
- FinCEN’s Beneficial Ownership Information Reporting Reference Materials
- FinCEN’s Beneficial Ownership Information Reporting FAQs
Bitte kontaktieren Sie uns für Beratung und Unterstützung unter +49 89 2351 3218 oder +1 914 816 1115. Wir sind ab 15 Uhr am erreichbar.
Zusammenarbeit mit deutschen Beratern
Wir arbeiten eng mit Ihren deutschen Beratern zusammen, um Sie bei der steuerlichen und rechtlichen Strukturierung von US-amerikanischen Tochtergesellschaften zu unterstützen, einschließlich der Unternehmensgründung. Unsere Expertise in kulturellen Unterschieden hilft Unternehmen dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Gemeinsam mit Ihren deutschen Beratern kümmern wir uns auch um folgende Themen:
- Gestaltung von Arbeitsverhältnissen bei Entsendung
- Einkünftezuordnung von in- oder ausländischen Betriebsstätten (Fremdvergleichsgrundsatz nach § 1 Absatz 5 AStG und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung)
- Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 (auch Verwaltungsgrundsätze zu Funktionsverlagerungen)
- Meldung Ihrer Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 und § 138b Abgabenordnung (AO)
- BMF-Schreiben zu den Grundsätzen zur Anwendung des Außensteuergesetzes – Entwurf vom 20.07.2023
Bei diesen und anderen Themen nutzen wir unser Wissen und unsere Erfahrung als deutsche Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA®, um Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in den USA® beraten wir Sie auch bei betriebswirtschaftlichen Fragen und nutzen dabei unsere langjährige Erfahrung in Bezug auf kulturelle Unterschiede.
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Gerne stehen wir Ihnen für Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch: +49 89 2351 3218 oder +1 914 816 1115. Wir sind ab 15 Uhr am Nachmittag erreichbar.